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Am 30. Oktober 2007 hat der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) beschlossen.

Das Gesetz regelt die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in der Kindertagespflege.

Der Gesetzgeber betont, dass jedes Kind einen Anspruch auf Bildung un auf Förderung seiner Persönlichkeit hat. Kindertageseinrichtungen ergänzen die Förderung des Kindes in der Familie und unterstützt die Eltern in der Wahrnehmung ihres Erziehungsauftrages.

 

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